Liebe Kundinnen und Kunden,

es gelten ab dem 24.04.2021 neue Corona-Bestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Sie zu uns kommen möchten. Jede Kundin / Jeder Kunde, die ab 24.04.2021 einen Termin bei uns wahrnehmen möchten, muss einen der folgenden drei Punkte erfüllen:

1. Vorlage eines ärztlich beschiedenen negativen Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (zum Beispiel vom Arzt, im Testzentrum).

2. Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung über eine negatives Ergebnis einer Testung mit einem anerkannten Corona-Selbsttest innerhalb der letzten 24 Stunden.

3. Kostenpflichtige Selbsttestung Vorort in unserem Salon solange der Vorrat reicht mit negativen Ergebnis. Bitte erscheinen Sie in diesem Fall rechtzeitig mindestens 20min vor Beginn des Termins.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie ohne ein nachweislich negatives Testergebnisses in unserem Salon nicht bedienen dürfen.

Bleiben Sie alle schön Gesund,
bis bald Ihr
Haarstudio Gaby-Team

Download
Eidesstattliche Erklärung negatives Testergebnis
Hier haben wir für Sie eine Vorlage für die unter Punkt 2 genannte eidesstattliche Erklärung zur Nutzung bereitgestellt.
Erklärung_Corona_Haarstudio_Gaby.pdf
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